Häufige Fragen

 

... zur Beratung

 
Alle Mitarbeitenden der Beratungsstelle sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Datenschutzbestimmungen werden fortlaufend in der Beratung umgesetzt.
 
  • Ein Einzelgespräch dauert ca. 60 Minuten,
  • Eine Paarberatung oder Familienberatung ca. 90 Minuten.
  • Beratungstermine werden individuell vereinbart.
Die Dauer eines Beratungsprozesses kann unterschiedlich lang sein. Manchmal reichen wenige Gespräche, manchmal erstreckt sich eine Beratung über längere Zeit. Dies stimmen Sie gemeinsam mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater ab.
 
Für die Onlineberatung kann es sinnvoll sein, dass Sie vorab die technischen Voraussetzungen prüfen.
 
Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht einhalten können, teilen Sie dies möglichst frühzeitig - mindestens zwei Arbeitstage vor dem vereinbarten Termin - mit, damit der Termin anderweitig vergeben werden kann.
Für nicht frühzeitig abgesagte Termine (weniger als zwei Arbeitstage vor dem vereinbarten Termin) entstehen der Beratungsstelle Kosten, die wir Ihnen mit der Hälfte Ihres Unkostenbeitrages berechnen.
 
Wir bieten auch Einzelgespräche zu Beziehungsfragen an, wenn Ihre Partnerin / Ihr Partner nicht zur Beratung mitkommen möchte.
 
Es ist mit einer Wartezeit von zwei Wochen bis ca. zwei Monaten zu rechnen, je nach Anfragesituation. Die Wartezeit für eine Beratung am Vormittag ist in der Regel kürzer.
 
Da jede Beratung individuell ist, werden die Ziele der Beratung gemeinsam abgestimmt. Der Beratungsprozess orientiert sich an Ihren Anliegen.
 
Das Erstgespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen und der Auftragsklärung. Sie können alle offenen Fragen klären und beschreiben Ihr Anliegen und Ihre Beratungsziele. Am Ende des Gesprächs wird gemeinsam entschieden, ob und wann weitere Beratungsgespräche stattfinden.
 
 
 
Grundsätzlich können Sie sich mit allen Themen und Anliegen einbringen, seien es Beziehungs-, Familien- oder Lebensthemen. Die Problemstellungen, die Klientinnen und Klienten besprechen möchten, sind vielfältig.
Sprechen Sie am besten direkt mit uns, dann können wir genauer schauen, wie wir Sie unterstützen können.
 
 

... zu den Kosten

 
Für eine Beratungssitzung wird ein Unkostenbeitrag in Höhe von 2 % Ihres Nettoeinkommens (bei Einzelberatung) bzw. Haushaltsnettoeinkommens (bei Paar- oder Familienberatung) im Sinne eines Solidarbeitrags erbeten. Aus finanziellen Gründen scheitert eine Beratung jedoch nicht. Sprechen Sie darüber bitte mit Ihrer Beraterin bzw. Ihrem Berater.
 
Nein. Psychologische Beratung ist im Leistungskatalog der Krankenkassen nicht enthalten und wird deshalb von den Krankenkassen nicht bezahlt.
 

... zu Kindern

 
Falls das Kind für die Dauer des Beratungsgespräches in einem separaten Zimmer alleine bleiben kann, besteht nur nach vorheriger Absprache mit der Beraterin/dem Berater die Möglichkeit, das Kind an die Beratungsstelle mitzubringen. Das Kind wird dabei nicht betreut.
Kinder zu Beratungsgesprächen mitzubringen ist nicht ideal.
 
Bei einem Baby oder sehr kleinen Kind sollte bedacht werden, dass das Beratungsgespräch für dieses Kind sehr belastend sein kann, wenn es sich im selben Raum aufhält. Es kommt also darauf an, was Sie besprechen möchten. Diese Frage können Sie am besten im Vorfeld mit Ihrer Beraterin/Ihrem Berater klären.
 
Spezifische Erziehungsberatung findet i.d.R. an psychologischen Beratungsstellen für Kinder und Jugendliche statt. Diese sind häufig am Landratsamt oder an der Stadt angesiedelt.
Konflikte von Paaren aufgrund von z.B. unterschiedlichen Erziehungsvorstellungen oder schwierigen Patchworksituationen sind häufig Bestandteil einer Paarberatung.
 

... zu den Berater*innen

 
Die Beraterinnen und Berater kommen aus unterschiedlichen psychosozialen Grundberufen wie Psychologie, Medizin, Theologie, Sozialpädagogik. Sie verfügen über eine 4-jährige Ausbildung zum Dipl. Ehe-, Familien- und Lebensberater (BAG), haben einen Masterstudiengang in Ehe-, Familien- und Lebensberatung absolviert oder haben eine Ausbildung in Systemischer Paar- und Familien-Beratung oder -Therapie.
Darüber hinaus verfügen einige Kolleginnen und Kollegen über spezielle Zusatzqualifikationen wie z.B. Sexualtherapie, Traumaberatung, Mediation, Supervision, Gruppentherapie o.ä.
Die Mitarbeitenden sind zu jährlichen Fortbildungen verpflichtet.
 
Alle Beratungs- bzw. Therapieausbildungen der Beraterinnen und Berater sind systemisch ausgerichtet.
 
 
Neben Beratung in deutscher Sprache bieten wir auch Beratung auf Englisch, Französisch, Italienisch und Spanisch an. Da nicht alle BeraterInnen aller Sprachen mächtig sind, kann es allerdings etwas länger dauern, bis Sie einen fremdsprachlichen Beratungstermin erhalten.
 
- We also offer counseling in English, French, Italian, and Spanish. Since not all of our counselors are able to provide counseling in all languages mentioned, it may take some time to get an appointment in your preferred language.
 
 

... zur Beratungsstelle

 
Die Beratungsstellen sind für alle Ratsuchenden offen - unabhängig von Weltanschauung, Herkunft, sexueller Identität und Konfession.
 
Suchen Sie in solchen Fällen das offene Gespräch mit der Beraterin oder dem Berater. Manchmal kann das Problem ausgeräumt werden, ein ander Mal ist es vielleicht besser zu einer Kollegin/einem Kollegen überwiesen zu werden. Es steht Ihnen selbstverständlich auch frei, in eine andere Beratungsstelle zu wechseln.
 
Wenn Sie unsicher sind, ob unsere Beratungsstelle der richtige Ort für Ihre Anliegen ist - rufen Sie einfach an oder schreiben Sie eine Email. Wir helfen Ihnen auch, andere Unterstützungssysteme, die zu Ihrem Anliegen passen, zu finden.
 
 
 
Bei uns ist jedes Beratungszimmer barrierefrei zu erreichen.
 
 

... zu Prävention

 
Für die Berater:innen in den psychologischen Beratungsstellen für Ehe-, Familien- und Lebensfragen in der Erzdiözese Freiburg gilt die „Rahmenordnung – Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen (RO - Prävention)“, die im Januar 2020 in Kraft gesetzt wurde. Seit November 2021 ist auch die „Ordnung zur Ausführung der von der Deutschen Bischofskonferenz erlassenen Rahmenordnung – Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen (AROPräv)“ anzuwenden.
Beide Texte sind auf folgender Website veröffentlicht: https://www.ebfr.de/erzdioezese-freiburg/erzbischoefliches-ordinariat/hauptabteilung-6-grundsatzfragen-und-strategie/praevention/. Dort finden Sie auch die Ansprechpartner:innen bei Fragen zu  sexualisierter Gewalt.